AGB

AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Weinheimer Umzüge und Küchenmontage, In der Stegwiese 3, 69517 Gorxheimertal

1 . Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Das Unternehmen kann jederzeit einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges beauftragen .

2. Zusätzliche Leistungen

Das Unternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn die vom Absender genannte Umzugsvolumenmenge nach oben abweicht und wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

Zur Verfügung gestellte Leihumzugs−Kartons werden zu unseren Terminen abgeholt oder können von Ihnen gebracht werden. Eine Abholung zu einem festen Termin ist ausgeschlossen.

3. Trinkgelder

Trinkgelder an Mitarbeiter sind mit der Rechnung des Unternehmens nicht verrechenbar.

4. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Möbelspediteur vor Umzugsbeginn auszuzahlen.

5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh−, Radio− und HiFi−Geräten, EDV−Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

6. Handwerkervermittlung/Küchenmontagen

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Unternehmen nur für sorgfältige Auswahl. Der Küchenaufbau erfolgt zu gleichen Bedingungen wie der Küchenabbau. Die vorhandene Arbeitsplatte wird wieder verwendet. Ab − u. Anschließen von Herd, Spüle und Spühlmaschine, sofern Anschlüsse vorhanden sind und passen. Notwendige Änderungen und Zuschnittarbeiten werden nach Absprache und Aufwand abgerechnet. Montage der Waschmaschine bei vorhandenen und passenden Anschlüssen.

7. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Unternehmens sind nicht zur Vornahme von Elektro−, Gas−, Dübel− und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Sollen Leistungen in diesen Bereichen erbracht entfällt jede Haftung.

8. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Abtretung

Das Unternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

10. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des Unternehmens hat der letztere nicht zu verantworten.

11. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

11.1 Schadensanzeige

Abweichend von § 438 Abs. 1 und 2 HGB erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes,

  1. wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt worden ist,
  2. wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung angezeigt worden ist. Eventuelle Beschädigungen berechtigen nicht zur

 Einbehaltung von Teilen der Zahlung zur Umzugsrechnung, da Schäden ausschließlich über unsere Versicherung

 abgewickelt werden. Die Versicherungsgesellschaft verweigert jegliche Zahlung, sofern der Rechnungsbetrag

 nicht vollständig beglichen wurde.

12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten lt. der Zahlungsvereinbarung in der Rechnung, spätestens aber vor der Entladung fällig und in Bar bezahlen. (Es werden keine 200,− oder 500,− Euroscheine angenommen!) Bei Auslandsaufträgen ist der Rechnungsbetrag im Voraus zu überweisen. Barauslagen in Ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.

Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das Unternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 HGB findet entsprechende Anwendung. Fällige Maut bei Auslandsaufträgen ist vor Beginn der Entladung ebenfalls in Bar zubezahlen.

13. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

14. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Unternehmens befindet ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Vereinbarter Gerichtsstand ist (69469)Weinheim. Nebenabreden benötigen die schriftliche Form.

15. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht

16. Kündigung des Auftrages.

Im Falle einer Kündigung des Auftraggebers oder Nichtausführung zu Nr. 12 steht dem Auftragnehmer gemäß § 649 BGB ein Anspruch

auf mindestens drei Zehntel des für den Umzug zu erwartenden Entgeltes zu.